Präambel
Alle Forschungseinrichtungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer eigenen Verantwortlichkeiten die Wissenschaft und sich selbst vor Fälschungen zu schützen und gegen Mißbrauch und Manipulation wissenschaftlicher Ergebnisse vorzugehen.
Die Verpflichtung zur Einhaltung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist zukünftig auch ein Förderkriterium der DFG. Die nachfolgenden Regelungen basieren daher auf den "Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der DFG sowie den entsprechenden Empfehlungen der WGL.
Die Einhaltung dieser Regeln wird im ZFMK zukünftig ausdrücklich als arbeitsvertragliche Pflicht normiert werden. Bei bestehenden Verträgen werden die Mitarbeiter/innen durch schriftliche Erklärung hierauf verpflichtet.


